Die Reha-Fachkraft-Weiterbildung ist ein Selbststudium, gekoppelt mit Präsenzanteilen und Hausarbeiten. Dabei ist viel Eigeninitiative gefordert. Wie ein Tutor steht ihnen dabei die Qualifizierungsbegleitung zur Seite. Vor Ort ist sie bei organisatorischen Fragen zum Ablauf der Ausbildung als auch für fachliche Fragen zuständig.
Im Juni dieses Jahres fand die RFK-Prüfung mit insgesamt 21 angetretenen Prüflingen an dreizehn Prüfungsorten statt. Diese Prüfung ist gut verlaufen: von 21 haben 17 bestanden.
Die Weiterbildung zur Reha-Fachkraft richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FAW (sowie befreundeter Bildungsträger), die im Bereich der beruflichen Rehabilitation (Teilhabe am Arbeitsleben) von Menschen mit Behinderungen oder drohender Behinderung bereits beruflich tätig sind.
Mit Hochschulzertifikat abschließen
Diese Weiterbildungsmaßnahme ist eine Kooperation zwischen der Technischen Hochschule Nürnberg und der FAW. Daher erhalten alle Absolventen ein Hochschulzertifikat. Die Weiterbildung zur Rehafachkraft wurde bereits im Jahr 1999 ins Leben gerufen und hat sich im Laufe der Zeit inhaltlich immer an unseren Anforderungen weiterentwickelt.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Bei der beruflichen Rehabilitation handelt sich um Sozialleistungen, sogenannte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA). Diese richten sich an Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Arbeitsplatz verloren haben oder davon bedroht sind. Verschiedene Sozialversicherungsträger wie Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungen und die Agentur für Arbeit unterstützen betroffene Personen mit LTA. Eine solche Leistung kann die Vermittlung eines neuen Jobs, eine Bildungsmaßnahme, ein Gründungszuschuss oder eine Anpassungsqualifizierung sein. Teilweise werden auch finanzielle Leistungen an den aktuellen Arbeitgeber gewährt. In diesem Fall bleiben die Betroffenen weiter in ihrem ursprünglichen Betrieb beschäftigt.