Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen, die am 24.11.2021 in Kraft traten.
Das Wichtigste für Sie als Teilnehmende*r an unseren Standorten:
- Unsere Maßnahmen und Kurse gehen in Präsenz an den Standorten weiter. Die Präsenzpflicht bleibt bestehen.
- Der individuelle Status (geimpft, genesen oder getestet) wird an den Standorten kontrolliert. Bitte bringen Sie einen entsprechenden Nachweis mit.
- Bitte legen Sie möglichst einen zertifizierten und negativen Corona-Test vor Beginn des Unterrichts vor.
- An zwei Tagen pro Woche bieten wir unseren Teilnehmenden einen Corona-Selbsttest an. An den anderen Tagen können Sie gern einen eigenen Test mitbringen und diesen bei uns unter Aufsicht anwenden.
- Eine mögliche Testpflicht ist abhängig von der Anzahl der Personen in Ihrer Maßnahme:
- Gruppen unter 10 Personen: keine Testpflicht
- Gruppen über 10 Personen: Testpflicht
Über tagesaktuelle Entwicklungen informiert Sie Ihre Seminarleitung.
Alle Besucher*innen unserer Standorte unterliegen der 3G-Regelung. Bitte bringen Sie einen Nachweis über Ihren individuellen Status (geimpft, genesen, getestet) mit.
Wir informieren Sie an dieser Stelle über neue Entwicklungen, sobald uns neue Informationen vorliegen.
Für Rückfragen stehen Ihnen gern unsere Ansprechpartnerinnen an den einzelnen Standorten zur Verfügung.