Welche Bedeutung haben psychische Faktoren im Kontext der betrieblichen Gesundheit?
Seit Jahren spielen psychische Beeinträchtigungen, Störungen und Erkrankungen eine wesentliche Rolle im Unternehmenskontext. Die aktuellen Gesundheitsberichte der Krankenkassen unterstreichen diese Beobachtung ebenso wie die Diskussion rund um sich verändernde psychische Belastungen und Beanspruchungen während der Pandemiezeit. Psychische (Fehl-)Beanspruchungen und Erkrankungen begegnen uns in nahezu allen Themenbereichen der Betrieblichen Gesundheit und Prävention.
Wie macht sich das in Ihrer Arbeit konkret bemerkbar?
Übernehmen wir die Unterstützung erkrankter Mitarbeiter*innen bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz, spielen psychische Belastungen, Störungen und Erkrankungen in einem Großteil der Fälle eine mindestens begleitende Rolle. Verantwortliche für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) oder Gesundheitsmanagement (BGM) aus unseren Kundenunternehmen schildern immer wieder, dass sie psychische Beeinträchtigungen mit wesentlichen Auswirkungen auf die Arbeits- und Leistungsfähigkeit ihrer Beschäftigten beobachten. BEM-Verfahren bei denen psychische Erkrankungen im Mittelpunkt stehen, brauchen im Vergleich mehr Zeit, Kompetenz, Wertschätzung und Vertrauen, als wenn es „nur“ um körperliche Einschränkungen geht.
„Wir unterstützen Unternehmen und Beschäftigte im Bereich der Betrieblichen Gesundheit und Prävention umfassend.“
Begleiten wir Führungskräfte im Umgang mit überbelasteten oder erkrankten Mitarbeiter*innen, geht es häufig darum, ihre Beschäftigten mit psychischen Fehlbeanspruchungen und Erkrankungen zu unterstützen bzw. negative Auswirkungen zu verhindern. Beratungsprozesse zur Förderung der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz nehmen immer weiter zu. Viele Unternehmen möchten sich hier stabil aufstellen. In unseren offenen Qualifizierungsangeboten schildern Unternehmensvertreter, BEM-/BGM-Verantwortliche und Beschäftigte gleichermaßen, wie sie psychische Belastungen am Arbeitsplatz auf konstant hohem, teils steigendem Niveau umtreiben.
Welche Angebote zur Förderung der psychischen Gesundheit für Unternehmen bietet die FAW?
Zunächst einmal unterstützen wir Unternehmen und Beschäftigte im Bereich der Betrieblichen Gesundheit und Prävention umfassend. Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ist der Fachterminus für den professionellen Umgang damit im Unternehmen – psychische Aspekte eingeschlossen. Dazu zählt, dass wir Unternehmen beraten, die wichtigen Akteure im Unternehmen qualifizieren und Umsetzung von Prozessen begleiten.
Die drei tragenden Säulen dabei für uns bilden das Betriebliche Eingliederungsmanagement, die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen und Präventionsangebote. In allen Angeboten greifen unsere Berater*innen auf den Erfahrungsschatz aus vielfältigen Projekten zurück.
Wie unterstützt die FAW Beschäftigte und Unternehmen im BEM?
Das BEM ist gesetzlich vorgeschrieben für jedes Unternehmen. Es muss jedem Beschäftigten angeboten werden, der in den letzten 12 Monaten mind. 6 Wochen erkrankt war – verteilt oder am Stück. Das gilt natürlich auch für psychische Erkrankungen. Zu unseren Leistungen gehört, dass wir das BEM als systematischen Prozess im Kundenunternehmen implementieren und unternehmensinterne Umsetzer des BEM befähigen und qualifizieren. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Ausbildung zum Certified Disability Management Professional (CDMP), die wir seit vielen Jahren anbieten. Die CDMPs sind echte BEM-Experten.
„Unsere drei tragenden Säulen sind Betriebliches Eingliederungsmanagement, Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen und Prävention.“
Wenn Unternehmen bei der Durchführung des BEM mit Ihren Kapazitäten oder Kompetenzen an ihre Grenzen stoßen, können sie das Fallmanagement komplett an uns übertragen. Wir übernehmen beispielsweise den Versand von Einladungen, sorgen für eine fundierte Analyse im Erstgespräch, binden die internen und externe Akteure ein und wirken auf möglichst nachhaltige Lösungen hin. Unsere erfahrenen BEM-Berater*innen sind u.a. Disability Manager, Psychologen, Pädagogen oder Gesundheitswissenschaftler.
Auch die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GPB) ist gesetzlich vorgeschrieben?
Ja, Unternehmen müssen die psychischen Belastungen professionell beurteilen und bei festgestellten Handlungsbedarfen Maßnahmen zur Reduzierung von Fehlbelastungen initiieren und umsetzen. Unsere Fachberater*innen und Psycholog*innen begleiten Unternehmen in diesem Prozess, unterstützen sie mit ihrem Expertenwissen, z. B. in Mitarbeiterbefragungen, Workshops und Seminaren. Ähnlich wie beim BEM können wir hier beratend fungieren, zum Thema GPB qualifizieren oder auch direkt im Unternehmen Mitarbeiter*innen unterstützen.
Als dritte Säule neben der Förderung der Eingliederung und der Gefährdungsbeurteilung hatten Sie die Prävention genannt. Spielt sie nicht übergreifend eine tragende Rolle?
Das ist richtig. Wegen ihrer besonderen Bedeutung und der entsprechend hohen Nachfrage widmen wir dem Thema aber eine eigene Themensäule und unterstützen Beschäftigte und Unternehmen dazu auch direkt und im Einzelfall. Unser Werkzeugkoffer reicht von der vertraulichen psychosozialen Unterstützung im 4-Augen-Gespräch über individuelle Gesundheitscoachings und Qualifizierungsangebote zur Förderung der psychischen Gesundheit bis zum Coaching für Führungskräfte.
Vielen Dank Fleur Glaner für das Gespräch!