20 Jahre SGB IX - und es wirkt weiter!
Das Fazit nach 20 Jahren SGB IX ist positiv. Es hat wegweisende Standards für mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gesetzt.
Und auch Lücken wurden in der Zwischenzeit geschlossen. So können Menschen mit Behinderung mit einem Recht auf einen Platz in einer Werkstatt für Behinderte seit 2018 auch Angebote anderer Leistungsanbieter nutzen – wie das Budget für Arbeit und die Unterstütze Beschäftigung, ein Beitrag für mehr Selbstbestimmung und größere Chancen in der Arbeitswelt. Vollständig umgesetzt ist die Aufforderung des Gesetzes nach Selbstbestimmung und Teilhabe aber noch nicht.
Björn Hagen (Leiter Fachbereich Reha der FAW): „Auf dem Weg zur Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention bleiben einige Herausforderungen! Die FAW sieht sich als Motor für Inklusion, in unserer täglichen Arbeit für Menschen mit Behinderung und als aktive Stimme im aktuellen Diskurs.“
14.07.2021
20 Jahre SGB IX – Nicht von Anfang an im SGB IX dabei, aber heute nicht mehr wegzudenken: Die #UnterstützteBeschäftigung (UB). Das Instrument soll helfen, Menschen mit Behinderung in reguläre Arbeit zu bringen.
Das Ziel ist immer eine feste Stelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Damit schafft es Alternativen zur Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Die UB beginnt mit einer bis zu 2 Jahre dauernden, individuellen betrieblichen Qualifizierung, die in der Regel von der Agentur für Arbeit finanziert wird. In dieser Zeit sind die Teilnehmer*innen sozialversichert.
Die Unterstütze Beschäftigung der FAW besteht aus drei Phasen: Die Einstiegsphase beginnt mit einer beruflichen Orientierung und der gemeinsamen Suche nach dem passenden Job. Sie endet mit der ersten Erprobung in einem Betrieb. Es folgt die Qualifizierungsphase am neuen Arbeitsplatz und schließlich die Stabilisierungsphase, die auf die dauerhafte Übernahme durch den Betrieb zielt. Auch danach ist bei Bedarf eine weitere Unterstützung in Form der #Berufsbegleitung inklusiv #Jobcoaching möglich.
Björn Hagen, Fachbereichsleiter Reha: „Die Unterstützte Beschäftigung folgt dem Grundsatz 'Erst platzieren, dann qualifizieren'. Deshalb ist sie ein starkes Instrument. Menschen mit Behinderung werden nicht außerhalb des Arbeitsmarktes, sondern an einem echten Arbeitsplatz qualifiziert. Dieser Weg zur Integration in Arbeit entspricht unserem ambulanten Ansatz: Qualifizierung dort, wo Inklusion stattfindet: in den Betrieben, in der Wirtschaft.“
08.07.2021
Heute vor 20 Jahren ist das SGB IX in Kraft getreten.
Auch das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist Teil des SGB IX. Dort ist festgelegt, dass Unternehmen ihren Mitarbeiter*innen, die innerhalb eines Jahres insgesamt mehr als sechs Wochen erkrankt waren, ein BEM anbieten müssen. Ziel ist es, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten.
Über die gesetzliche Verpflichtung hinaus kann das BEM eine tragende Rolle in der Gesundheitskultur von Unternehmen spielen. Da die Bedarfe ja nach Situation sehr unterschiedlich sind, sind fachkundige Beratung und Unterstützung sehr wichtig.
Drei Geschichten aus dem Klinikum Bad Bramstedt zeigen, wie Mitarbeiter*innen mit Hilfe des Betrieblichen Eingliederungsmanagements der FAW der Weg aus der Krise gelungen ist:
Zu den Reportagen
Weitere Infos zum #BEM der FAW
08.07.2021
Auch das Persönliche Budget wurde mit dem SGB IX zum 1. Juli 2001 als Leistungsform eingeführt. Das heißt: Anstelle von Dienst- oder Sachleistungen zur Teilhabe können Leistungsempfänger*innen von den Rehabilitationsträgern ein Budget bekommen. Damit bezahlen sie, was für ihre Unterstützung erforderlich ist.
Menschen mit Behinderungen können damit eigenverantwortlich über ihre Leistungen bestimmen. Als Expert*innen in eigener Sache entscheiden sie selbst, welche Hilfen für sie am besten sind und welcher Dienst bzw. welche Person zu welchem Zeitpunkt eine Leistung für sie erbringen soll. Seit dem 1. Januar 2008 besteht sogar ein Rechtsanspruch auf Leistungen in Form des Persönlichen Budgets.
Das Persönliche Budget und die Leistungen der FAW verfolgen das gleiche Ziel: nachhaltige Integration durch individuell auf den jeweiligen Bedarf abgestimmte Angebote.
Bestes Beispiel: Unser modulares Reha-Management – frei wählbar und flexibel.
01.07.2021
Im SGB IX ist das „Wunsch- und Wahlrecht“ deutlich formuliert. Das bedeutet, dass Menschen mit Behinderung als Expert*innen in eigener Sache einbezogen werden müssen.
Das SGB IX stellt also sicher, dass die Auswahl und Durchführung der Leistungen zur Teilhabe ihren persönlichen Lebenssituationen, Bedürfnissen und Wünschen entspricht. Das Wunsch- und Wahlrecht des SGB IX hat dazu beigetragen, dass die Lösungen für gelungene Teilhabe vielfältiger geworden sind. Vor allem berücksichtigen sie immer mehr die individuellen Bedürfnisse.
In unserem Angebot spiegelt sich diese Entwicklung doppelt wider: Sowohl in unserem strikt individualisierten Ansatz im Reha-Management als auch in zielgruppenspezifischen Angeboten wie z.B. den Beruflichen Trainingszentren für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder unseren neurospezifischen Angeboten für Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen.
Das Wunsch- und Wahlrecht hat klare Fortschritte gebracht – und macht noch mehr möglich auf dem Weg zur Inklusion!
Unsere Leistungen für Berufliche Reha & Inklusion
#20jahreSGBIX #faw #wirsindFAW #inklusion
29.06.2021
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat sich anlässlich des bevorstehenden Jahrestages der Verabschiedung des SGB IX in einer Fachveranstaltung mit der Bedeutung des 9. Buches des SGB in Vergangenheit und Zukunft beschäftigt.
Minister Hubertus Heil (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) in seinem Grußwort: „Das SGB IX ist damals wie heute ein modernes und an den Bürgerinnen und Bürgern orientiertes Gesetz […] Allerdings bleibt auch in Zukunft eine ganze Menge zu tun, um die Selbstbestimmung und Teilhabe im Alltag und am Arbeitsplatz zu verbessern“.
Für die FAW hat Björn Hagen, Fachbereichsleiter Rehabilitation, an der BAR-Veranstaltung „20 Jahre SGB IX. Ein langer Weg für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Blicke zurück nach vorne" teilgenommen: „Die Veranstaltung hat vor Augen geführt, welche großen Fortschritte dank des SGB IX erreicht werden konnten – der Weg zur Umsetzung von #Inklusion aber ist noch lang.“
Hier finden Sie einen Bericht der Veranstaltung
#20jahreSGBIX #bar #faw #wirsindFAW
24.06.2021
Das 9. Buch des Sozialgesetzbuches wurde vor 20 Jahren verabschiedet. Damit wurden wichtige Weichen gestellt für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung.
Das SGB IX umfasst gesetzliche Regelungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Als Ziel aller Teilhabe-Leistungen nennt § 1 des SGB IX die Selbstbestimmung und umfassende Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Das ist und bleibt Ansporn für alle – und es bleibt noch genug zu tun …
Wir freuen uns, dass wir mit unseren ambulanten, betriebsnahen Angeboten einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Teilhabe am Arbeitsleben leisten können.
Das SGB IX trat am 1.7.2001 in Kraft. Wir nehmen es zum Anlass für eine kleine Serie auf unseren Social-Media-Kanälen LinkedIn und XING bis zum „Geburtstag“ des SGB IX am 1. Juli unter dem Hashtag #20jahreSGBIX