Neue Corona-Landesverordnung in Sachsen
Entsprechend der Sächsischen Corona-Schutzverordnung vom 31.03.2022 entfallen für unsere Geschäftsbereiche die bisherigen Corona-Schutz-Maßnahmen im Wesentlichen.
Aufgrund der nach wie vor hohen Infektionszahlen bitten wir allerdings unsere Teilnehmer*innen und Besucher*innen, freiwillig Masken (FFP2 oder OP Masken) zu tragen.
Am Schulungs- oder Beratungsplatz in den FAW-Räumen ist bei Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m das Tragen einer Maske nicht mehr erforderlich.