Berufsbezogene Sprachkurse nach der DeuFö-Verordnung
Die berufsbezogene Deutschsprachförderung gem. §45a AufenthG wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) umgesetzt und baut unmittelbar auf den Integrationskursen auf.
In den Integrationskursen lernen Zugewanderte die deutsche Alltagssprache. In daran anschließenden Berufssprachkursen werden arbeitssuchende Migranten und Flüchtlinge auf die sprachlichen Anforderungen des Arbeitsmarktes vorbereitet. Berufssprachkurse sind in verschiedenen Ausprägungen möglich, die sich individuell kombinieren lassen und den Deutschunterricht mit Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit verbinden können.
Außer den Basiskursen (Zielniveau B2 oder C1) gibt es Spezialkurse (Zielniveau A2 oder B1, Kurse mit fachspezifischem Unterricht, etwa für akademische Heilberufe, Gesundheitsfachberufe, Einzelhandel, Gewerbe, Technik). Die Kurse umfassen 400 oder 500 Unterrichtseinheiten von 45 Minuten und haben zum Ziel, das jeweils nächsthöhere Sprachniveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen. Dazu werden sprachlich-kommunikative Kompetenzen anhand von arbeitsweltlichen Inhalten vermittelt.
Jeder Kurs schließt mit einer Zertifikatsprüfung (telc) ab. Bei Bedarf steht den Teilnehmenden sozialpädagogische Betreuung zur Verfügung.
Wer kann teilnehmen?
- Sie haben bereits einen Integrationskurs absolviert und/oder sprechen bereits Deutsch auf dem Niveau A1, A2, B1, B2 oder C1 (nach GER)?
- Für einen Besuch der Kurse mit Zielsprachniveau A2 und B1 ist es erforderlich, dass zuvor ein Integrationskurs besucht und die Prüfung „DTZ“ (Deutschtest für Zuwanderer) abgelegt wurde. Diese Voraussetzung muss von Geduldeten nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 DeuFöV, die keinen Zugang zum Integrationskurs haben, nicht erfüllt sein.
- Sie sind arbeitsuchend gemeldet und/oder beziehen in der Regel Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld)?
- Sie durchlaufen das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss?
Sie haben einen Migrationshintergrund und einen Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung? Das betrifft etwa die folgenden Gruppen:
- Zugewanderte aus Drittstaaten (einschließlich Geduldete nach dem § 4 Abs. 1 Satz 2 DeuFöV und Gestattete nach den §§ 4 Abs. 1 Satz 3 DeuFöV in Verbindung mit 45a Abs. 2 Satz 3, 4) AufenthG. Teilnahmeberechtigt sind Gestattete aus Herkunftsländern mit guter Bleibeperspektive. Dazu gehören ab dem 01.08.2019 Syrien und Eritrea.
- Bürgerinnen und Bürger der EU.
- Deutsche mit Migrationshintergrund.
Wir sind täglich von 08.00 Uhr bis 16.30 Uhr (freitags bis 15.30 Uhr) erreichbar.
Ihr Ansprechpartner
Dr. Norbert Riether
DeuFöV Anmeldungen/Prüfungen
Telefon: 0221 3764065
E-Mail: norbert.riether@faw.de