Mit der 33. CoBeLVO vom 01.04.2022 fallen alle Beschränkungen — weder die 3G-Regel noch die Maskenpflicht gelten noch.
Bitte achten Sie dennoch auf Ihre Mitmenschen: Wenn Sie sich krank fühlen, kommen Sie bitte nicht in unsere Büros. Tragen Sie freiwillig weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz, wenn kein Abstand gehalten werden kann. Zu Ihrer und zu unserer Sicherheit!
Sollten Sie Fragen dazu oder bzgl. unserer Angebote haben, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail an uns.