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Foto der Stadt Chemnitz - Standort unserer FAW Akademie

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Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) im Erzgebirgskreis

Was leistet die Berufseinstiegsbegleitung?

Zwei junge Frauen sitzen vor einem Laptop und beraten über das, was sie sehen.

Studieren, ein Handwerk lernen oder lieber ein FSJ zur Überbrückung?
Die BeRebs beraten im „Jungle der Möglichkeiten“.

Die Berufseinstiegsbegleitung unterstützt Schülerinnen und Schüler von allgemeinbildenden Schulen beim Übergang in eine berufliche Ausbildung bereits ab der Vorabgangsklasse. So können die nötigen Hilfen zum Erreichen der Berufsreife rechtzeitig in die Wege geleitet werden. 

Ein Schwerpunkt der Berufseinstiegsbegleitung ist die Unterstützung bei der Berufsorientierung bzw. Berufswahl. Die Schüler*innen bekommen einen Überblick über den regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und werden aktiviert, in den Berufsbereichen ihrer Wahl Praktika zu absolvieren. 
Bewerbungstraining, Besuche von Ausbildungsinformationsmessen und auch eine weitere Betreuung nach Ausbildungsaufnahme sowie Hilfestellung bei individuellen Problemlagen runden die Berufseinstiegsbegleitung ab. 

Wie gelingt das?

Die Schülerinnen und Schüler nehmen wöchentlich einen Termin bei der Berufseinstiegsbegleitung wahr.
In den Ferien werden Kurse unter anderem zu den Themen Zeitmanagement und Stellensuche angeboten. Die Teilnehmer*innen können Praktika in für sie interessanten Berufsfeldern absolvieren. 

Sie haben Interesse oder weitere Fragen? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie gern. 

Ihre Ansprechpartnerin

Elisabeth Warmuth

Koordinatorin Jugend

Telefon: 0371 335143-35
Fax: 0371 335143-40
E-Mail: elisabeth.warmuth@faw.de

Förderung

Logo Bundesministerium für Arbeit und Soziales Logo Bundesagentur für Arbeit Logo Europäischer Sozialfonds für Deutschland Logo Europäische Union Logo ESF Zusammen Zukunft Gestalten Logo Förderung Freistaat Sachsen

Das ESF-Bundesprogramm Berufseinstiegsbegleitung vom 16.03.2015 bis 31.07.2022 wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Bundesagentur für Arbeit und den Europäischen Sozialfonds.

Berufsorientierung (Potenzialanalyse) nach § 48 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) / Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 SGB III 
Die Berufsorientierung (Potenzialanalyse) nach § 48 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) / die Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 SGB III hat am 01.03.2020 begonnen.