Seit 2013 sieht der § 5 des Arbeitsschutzgesetzes ausdrücklich auch die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GPB) vor. Die GPB ist weit mehr als Pflichterfüllung, denn sie gibt wertvolle Informationen über psychische Belastungen und daraus resultierende Gefährdungen, die über kurz oder lang in Arbeitsunfähigkeit enden können.
Trotz ihres Nutzens wird die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GPB) bisher nur selten in das Betriebliche Eingliederungsmanagement integriert. Dabei können umgekehrt die Erkenntnisse aus dem BEM auch die Prävention psychischer Gefährdungen verbessern.
Online-Veranstaltungen
Wir informieren in verschiedenen Veranstaltungen über die unterschiedlichen Aspekte der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GPB) und über ihre wirkungsvolle Integration in das BEM.
- Ab 26.04.2022: Neustart der Online-Qualifizierung „Fachberater für psychische Gesundheit am Arbeitsplatz“ in sechs Modulen. Weitere Informationen
- Ab 03.05.22: Neustart der Präsenz-Qualifizierung „Fachberater für psychische Gesundheit am Arbeitsplatz“ in sechs Modulen in Paderborn. Weitere Informationen
- 31.03.22, 14:00 -16:00 Uhr: „Digitaler Stress und seine Auswirkungen auf die psychische Gesundheit“ - Online-Netzwerktreffen im Hamburger Demographie-Netzwerk ddn. Weitere Informationen
- 31.08.22, 9:00 - 12:30 Uhr, Online-Seminar „Wenig genutzt: Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen im BEM“. Weitere Informationen